Inwieweit ist ein Fehler bei den Außenmaßen des Anhängers kein Verstoß?

2023/07/04 08:40

Der Anhänger ist eines der am häufigsten verwendeten Modelle in der inländischen Güterverkehrsbranche. Im Vergleich zu anderen Frachtmodellen zeichnet sich der Anhänger durch eine hohe Transporteffizienz und niedrige Transportkosten aus. Mit der Einführung und Aktualisierung relevanter Normen sind die Anforderungen an den Anhängertransport immer strenger geworden.


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1. Definition verschiedener Anhängermodelle


1. Lager-Gitterwagen/Sattelauflieger


Die Struktur des Ladeteils ist käfig- oder zaunartig und unabhängig von der Kabine des LKW/Sattelaufliegers sollte die Oberseite des Ladeteils mit festem Seitenzaun installiert werden, der nicht entfernt werden kann und an der Deckenstange angepasst werden kann.


2, Hubwagen/Sattelauflieger


Bei LKWs/Anhängern handelt es sich bei der Struktur des Ladeteils um eine Palette, einschließlich Hubwagen/Sattelaufliegern mit einer auf einem LKW montierten Hebevorrichtung, jedoch ausgenommen LKW/Anhänger mit einer Kippvorrichtung.


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3, Tieflader/Sattelauflieger


Ein LKW/Sattelauflieger mit flacher Plattenstruktur und ohne Geländer auf der Bodenplatte des Ladeteils.


4, Muldenkipper/Sattelauflieger


LKW/Sattelauflieger mit Schienenplattenaufbau und automatischer Kippvorrichtung.


5, Spezialauflieger mit niedriger Platte


Der Sattelauflieger für den Transport nicht abnehmbarer Großgegenstände weist im Wesentlichen folgende bauliche und technische Merkmale auf:


Die Nennquerschnittsbreite des Reifens darf 8,25 Zoll oder 245 mm nicht überschreiten;


Die Verbindung mit dem Traktor erfolgt über einen Schwanenhals;


Die Höhe der Auflagefläche vom Boden der Ladefläche beträgt nicht mehr als 1150 mm.


6, Sattelschlepper mit langem Kopf


Eine Sattelzugmaschine, die folgende Bedingungen erfüllt:


Mehr als die Hälfte des Motorkörpers befindet sich vor der Frontscheibe;


Die Mitte des Lenkrads liegt nach dem ersten Viertel der Gesamtlänge des Fahrerhauses des Fahrzeugs;


Die Mittellinie der Vorderachse liegt vor der Frontscheibe.


7. Scharnierwerk mit langem Kopf


Ein Gelenkzug, bestehend aus einer Sattelzugmaschine mit langem Kopf und einem Sattelauflieger.


8. Mittelachsanhänger


Die Zugvorrichtung kann nicht vertikal bewegt werden, die Anhängerachse befindet sich in der Nähe des Schwerpunkts des Anhängeranhängers, bei solchen Fahrzeugen wirkt nur eine geringe vertikale statische Belastung auf die Zugmaschine, nicht mehr als 10 % der maximalen Masse des Anhängers oder 10000 N Last (je nachdem, welcher Wert kleiner ist) können eine oder mehrere Achsen vom Traktor angetrieben werden.


9. Fahrzeugtransportanhänger mit Mittelachse


Ein Mittelachsanhänger mit einer oder mehreren Ladeflächen zum Beladen von Transportfahrzeugen.


10. Mittelachsiger Fahrzeugtransportzug


Ein Autozug bestehend aus einem Güterwagen und einem Mittelachsanhänger mit einer oder mehreren Ladeflächen zur Beladung von Transportfahrzeugen.


11. Personenzug


Kombination aus Pkw und Mittelachsanhänger.


12. Güterzug


Kombination aus LKW und Deichselanhänger bzw. Zentralachsanhänger.


13, Spezialeinsatzwagen


Ein spezielles Gerät oder Gerät, das für einen bestimmten Zweck entwickelt und hergestellt wird, ausgenommen Kraftfahrzeuge, deren Hauptzweck die Beförderung von Personen oder Gütern ist.


2. Begrenzung der Außenabmessungen


Weitere Anforderungen an die Außenabmessungen des Fahrzeugs: Die einseitige Ausdehnung der indirekten Sichtfeldeinrichtung des Fahrzeugs sollte die Fahrzeugbreite nicht um 250 mm überschreiten; die Höhe des Fahrzeugs darf bei geöffnetem Dachfenster und geöffneter Lüftungsanlage des Fahrzeugs 300 mm nicht überschreiten; Der Abstand zwischen der Hinterachse des Fahrzeugs und der Vorderachse des Deichselanhängers sollte nicht weniger als 3000 mm betragen.


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Für die Umrissgröße des Anhängers gilt unter normalen Umständen ein zulässiger Fehlerbereich von ±1 % oder ±50 mm, d.


Darüber hinaus beträgt der zulässige Bereich des Leergewichtsfehlers von Frachtfahrzeugen ±3 %, ein Überschreiten dieses Bereichs wird nicht registriert und als Produktverstoß gemeldet.


3. Gesamtqualitätsgrenze


Gemäß den Vorschriften von GB1589 „Außengröße, Achslast und Massengrenze für Automobile, Anhänger und Automobilzüge“ beträgt die maximal zulässige Gesamtmasse von einachsigen Sattelaufliegern 18 t, die Grenze von zweiachsigen Sattelaufliegern 35 t , und die Grenze für dreiachsige Sattelauflieger liegt bei 40 t. Die maximal zulässige Gesamtmasse eines zweiachsigen Deichselanhängers beträgt 18 t; Die Höchstlast eines einachsigen Achsanhängers liegt bei 10 t, die Höchstlast von zwei Achsen bei 18 t und die Höchstlast von drei Achsen bei 24 t. Die maximal zulässige Gesamtmasse beträgt 27 t für dreiachsige Automobilzüge, 36 t für vierachsige Automobilzüge, 43 t für fünfachsige Automobilzüge und 49 t für sechsachsige Automobilzüge.


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4. Maximal zulässige Wellenlastgrenze


Unter Achslast versteht man die Last, die die Anhängerachse trägt. Was die Lastmasse der Achslast betrifft, so ist im Fahrzeugzertifikat im Allgemeinen angegeben, dass die Kraft für einen gleichmäßigen Verschleiß jedes Reifens sorgt, die wichtigsten Leistungsanforderungen des Fahrzeugs erfüllt und auch die Auslegung des Fahrzeugs berücksichtigt.


Bei anderen Arten von Anhängerachsen sollte die maximal zulässige Achslast die Anzahl der Achsreifen multipliziert mit 3000 kg nicht überschreiten.


Handelt es sich bei dem Fahrzeug des Eigentümers um ein Spezialfahrzeug, können dessen Größen- und Belastungsgrenzen der folgenden Tabelle entnommen werden:


Die maximal zulässige Wellenlast jeder Welle überschreitet 13000 kg nicht; Die maximal zulässige Gesamtmasse sollte 55.000 kg nicht überschreiten.