Phase 6b der National VI-Emissionsstandards vollständig umsetzen

2023/05/15 12:22

Kürzlich haben das Ministerium für Ökologie und Umwelt, das Ministerium für Industrie und Informationstechnologie, das Handelsministerium, die Allgemeine Zollverwaltung und die Staatliche Verwaltung für Marktregulierung gemeinsam die „Ankündigung zur Umsetzung der nationalen VI-Emissionsstandards für Automobile“ herausgegeben. .


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Der entsprechende Hinweis lautet wie folgt:


1. Ab dem 1. Juli 2023 wird Phase 6b des National VI-Abgasstandards landesweit umgesetzt und die Produktion, der Import und der Verkauf von Automobilen, die Phase 6b des National VI-Abgasstandards nicht erfüllen, werden verboten. Das Produktionsdatum richtet sich nach dem Herstellungsdatum des Kraftfahrzeugzertifikats und die elektronischen Informationen des Zertifikats müssen vor dem 1. Juli 2023, 0:00 Uhr, hochgeladen werden. Als Einfuhrdatum gilt das Eingangsdatum der Einfuhrbescheinigung; Als Verkaufsdatum gilt das Datum der Kfz-Verkaufsrechnung.


2. Für nationale VI b-Modelle von Leichtfahrzeugen, deren Berichtsergebnisse aus einigen tatsächlichen Schadstoffemissionstests beim Fahren (nämlich RDE-Tests) „nur überwacht“ werden, wird eine halbjährige Übergangsfrist für den Verkauf gewährt, die den Verkauf bis zum 31. Dezember 2023 ermöglicht.


3. Automobilproduktions- und Importunternehmen, die für die konsequente Verwaltung der Umweltschutzproduktion verantwortlich sind, müssen in Übereinstimmung mit dem Gesetz der Volksrepublik China zur Verhütung und Kontrolle der Luftverschmutzung und anderen relevanten Bestimmungen Fahrzeugemissionen offenlegen Testinformationen und technische Informationen zur Schadstoffbegrenzung, bevor das Werk verlassen oder das Land betreten wird, um sicherzustellen, dass die tatsächlich produzierten und importierten Fahrzeuge den Anforderungen entsprechen. Relevante Zertifizierungsstellen stellen obligatorische Produktzertifizierungszertifikate gemäß der nationalen VI-Emissionsnorm 6b aus.


Wissensentwicklung:


National VI ist der nationale Emissionsstandard der Phase VI für Schadstoffe in Kraftfahrzeugen. Die Emissionsnorm National VI besteht aus zwei Stufen, nämlich Phase VI a und Phase VI b. Der Phase VI a-Standard wird am 1. Juli 2020 implementiert, während der Phase VI b-Standard am 1. Juli 2023 implementiert wird.


Die Standards der Phase VI a werden weniger streng sein. Die Standards der Phase VI b sind die strengsten Emissionsstandards in der Geschichte:


In Stufe VI a darf der Kohlenmonoxidausstoß 700 mg/km nicht überschreiten, in Land VI b sind es 500 mg/km.


Bei Nicht-Methan-Kohlenwasserstoffen sollte der Gehalt von SexA 68 mg/km nicht überschreiten, während SexB 35 mg/km beträgt.


Der Ausstoß von Stickoxiden darf im Land VI a 60 mg/km und im Land VI b 35 mg/km nicht überschreiten;


Die Emission von PM-Feinstaub sollte in Land 6A 4,5 mg/km und in Land 6A 3 mg/km nicht überschreiten.