Welche Bedingungen gelten für den Transport gefährlicher Güter?
Mit der kontinuierlichen Weiterentwicklung der Logistik- und Transportbranche und der kontinuierlichen Verbesserung des industriellen Entwicklungsstandes nimmt die petrochemische Industrie einen immer größeren Anteil an der Wirtschaft ein und dementsprechend steigt auch die Nachfrage nach dem Transport gefährlicher Güter.
Welche Lizenz benötigen Sie also für den Transport gefährlicher Güter?
Tatsächlich richtet sich die Art des Führerscheins, der für die Beförderung gefährlicher Güter erforderlich ist, auch nach dem Fahrzeugtyp. Handelt es sich um einen Gefahrguttransporter, ist grundsätzlich ein B2-Führerschein erforderlich. Handelt es sich um einen Sattelauflieger zum Transport gefährlicher Güter, ist ein Führerschein der Klasse A2 erforderlich. Dies unterscheidet sich nicht von der Art des Führerscheins, der für den allgemeinen Transport erforderlich ist.
Allerdings sind für die Beförderung gefährlicher Güter neben dem Führerschein noch weitere Voraussetzungen erforderlich, zu denen vor allem folgende gehören:
1. Vom Fahrer gefordertes Zertifikat:
Gültiger Führerschein, ausgestellt von der Abteilung für öffentliche Sicherheit;
Der von der zuständigen Transportabteilung ausgestellte Qualifikationsnachweis für die Beförderung gefährlicher Güter für Fahrer im gewerblichen Straßenverkehr.
2. Erforderliche Dokumente für Fahrzeuge:
Die von der zuständigen Transportbehörde ausgestellte Straßentransportlizenz muss mit dem Sondersiegel für die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße versehen sein;
Gültiger Führerschein, ausgestellt von der Fahrzeugverwaltung der öffentlichen Sicherheit;
Gültiges Tankqualitätsprüfzertifikat, ausgestellt von der Abteilung für Qualität und technische Überwachung;
Straßengenehmigung für den Transport hochgiftiger Chemikalien (Transport hochgiftiger Chemikalien);
Hängen Sie bei Bedarf die Verkehrszeichen und Schilder der Verkehrsbehörde auf.
3. Von Begleitpersonen benötigte Dokumente:
Die von der zuständigen Transportabteilung ausgestellte Bescheinigung über den Betrieb gefährlicher Güter im Straßenverkehr (Begleitschein).
Wenn Sie also Gefahrguttransporte durchführen möchten, müssen neben Fahrer, Fahrzeug und Begleitperson auch alle über die entsprechenden Qualifikationen verfügen.
Darüber hinaus gibt es gewisse Unterschiede zwischen Fahrzeugen für den Transport gefährlicher Güter und gewöhnlichen Fahrzeugen, vor allem in folgenden Aspekten:
1. Scheibenbremse und ABS-System. Die Vorderachse des Gefahrgutfahrzeugs muss mit einer Scheibenbremse ausgestattet sein, und das gesamte Fahrzeug muss mit einem ABS-System ausgestattet sein;
2. Auspuffrohr. Das Motorabgasrohr des Gefahrguttransportfahrzeugs sollte sich vorne befinden, und am hinteren Ende des Abgasrohrs sollte ein Abgasfunkenlöscher installiert sein, um die Abgase des Kraftfahrzeugs zu kühlen.
3. Fahrzeuggeschwindigkeit. Die Höchstgeschwindigkeit von Gefahrguttransportfahrzeugen darf 80 km/h nicht überschreiten;
4. Notschneidevorrichtung. Der Kesselwagen wird an der Flüssigkeits- und Gasschnittstelle eines Flüssiggas- oder Flüssiggas-Kesselwagens installiert. Die Funktion besteht darin, das Ventil selbsttätig zu schließen, wenn das Medium austritt.
5. Warnzeichen. Fahrzeuge zum Transport gefährlicher Güter müssen mit Sicherheitshinweisen, rautenförmigen Sprengstoffschildern, Warnblinklichtern und dem Wort „Explosiv“ in Orange versehen sein;
6. Elektrostatisches Gummi-Schleppband. Gefahrgutfahrzeuge müssen am unteren Rahmen des elektrostatischen Gummi-Abschleppgurts installiert werden;
7, Verkehrsschreiber, Laderaumbelüftungsdesign, Ionenrauch-Brandmelder, elektrostatisch leitfähige Gummiplatte, Explosionsschutzbehälter und andere Zubehörinstallationen, Gefahrgutfahrzeuge sind viel höher als die Anforderungen gewöhnlicher Anhänger.
Können Gefahrguttransportfahrzeuge also für den Transport von Stückgütern eingesetzt werden? Kann insbesondere das Gefahrguttransportfahrzeug des Logistikunternehmens „ein Auto vielseitig nutzen“?
Darauf antwortete die Transportabteilung: Spezialfahrzeuge vom Typ Tank oder Spezialfahrzeuge für den Transport gefährlicher, giftiger, infektiöser und ätzender Güter dürfen nicht für den Transport allgemeiner Güter eingesetzt werden. Andere Gefahrguttransportfahrzeuge können für den Transport allgemeiner Güter eingesetzt werden, wenn sie bestimmte Bedingungen erfüllen, wie z. B. die Reinigung und Beseitigung gefährlicher Güter oder die Standards für die Behandlung und Inspektion von Gefahrenstoffen, eine Mischung von gefährlichen Gütern und allgemeinen Gütern ist jedoch nicht gestattet.
Beim Transport gefährlicher Güter ist Sicherheit keine Kleinigkeit, denn gefährliche Güter und gewöhnliche Güter sind gefährlicher als andere Güter. Daher sollten wir bei der Auswahl des Zubehörs auch auf hochwertige Produkte mit zuverlässigen Leistungsstandards setzen. Bei der Auswahl der Anhängerachse empfehle ich Ihnen die Herstellung von Scheibenanhängerachsen der DARO-Gruppe.
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